Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Mitgliedschaft in der initiative360

1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

a. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Mitgliedschaft in der initiative360 gelten für die Teilnahme von Unternehmen des Gastgewerbes sowie Unternehmen der Zulieferindustrie des Gastgewerbes am initiative360-Programm (nachfolgend „initiative360-Mitgliedschaft“) der
Busche Verlagsgesellschaft mbH
Schleefstraße 1, 44287 Dortmund
Tel. +49 231 44477-0, Fax: +49 231 44477-77
E-Mail: mitmachen@initiative360.de
vertreten durch den Geschäftsführer Johannes Großpietsch, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Dortmund unter HRB 6793 (nachfolgend „BUSCHE“).

b. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Mitglieds erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Mitglieds die Leistung an das Mitglied vorbehaltlos ausführen.

c. Die initiative360-Mitgliedschaft erlaubt den Mitgliedern den Zugang zum exklusiven initiative360-Programm von BUSCHE und die Inanspruchnahme der angebotenen initiative360-Leistungen, zu denen insbesondere die folgend Aufgeführten gehören, wobei BUSCHE die Ausgestaltung und Frequenz der Leistungen nach billigem Ermessen eigenständig verantwortet:

I. Kostenfreie oder vergünstigte Teilnahme an ausgewählten Veranstaltungen von BUSCHE. Hierzu zählen insbesondere die Netzwerkveranstaltungen zur Förderung des Kontakts und des Austausches unter den initiative360-Mitgliedern (mögliche Veranstaltungsformate könnten z.B. Online-Meetings, Round Table-Treffen, Besichtigungen von Unternehmen, Online-Workshops oder Live-Webinare sowie die Durchführung regelmäßiger Stakeholder-Dialoge sein). Eine Teilnahme an den vorgenannten Veranstaltungen kann dem Mitglied aufgrund begrenzter Kapazitäten nicht garantiert werden.

II. Nutzungsrecht des offiziellen initiative360-Labels, das auf die Mitgliedschaft in der initiative360 hinweist. Einmalig wird dem initiative360-Mitglied ein initiative360-Label in Form eines Aufklebers (z.B. zur Anbringung an der Eingangstür) zur Verfügung gestellt.

III. Zusendung eines exklusiven initiative360-Mitglieder-Newsletters.

IV. BUSCHE gewährt initiative360-Mitgliedern nach billigem Ermessen Vergünstigungen auf Produkte und Dienstleistungen von BUSCHE, die nicht Teil des initiative360-Programms sind.

V. Finanzielle Unterstützung von durch BUSCHE ausgewählter Nachhaltigkeitsinitiativen (z.B. mit ökologischer und/oder sozialer Ausrichtung) in Höhe von € 10 des jährlichen Mitgliedsbeitrags.

VI. Auf Wunsch des initiative360-Mitglieds erfolgt eine kostenpflichtige Einstufung (Zusatzbeitrag gemäß Ziffer 4.b) in Form einer Bewertung seines Nachhaltigkeitsbeitrags, sofern das initiative360-Mitglied die hierzu festgelegten Mindestkriterien erfüllt.

Die Einstufung wird mittels einer Urkunde dokumentiert, die dem Mitglied zur Verfügung gestellt wird. Die Einstufungskriterien können durch BUSCHE nach billigem Ermessen verändert bzw. weiterentwickelt werden.

2. Voraussetzungen und Zustandekommen der initiative360-Mitgliedschaft

a. Der Erwerb der initiative360-Mitgliedschaft setzt einen Antrag voraus.

b. Die initiative360-Mitgliedschaft kann nur erwerben, wer sich zur Einhaltung des Kodex der initiative360 verpflichtet. Der Kodex ist unter https://initiative360.de/netzwerk/unser-kodex/ veröffentlicht.

c. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht. BUSCHE trifft die Aufnahmeentscheidung im Sinne der Ausrichtung der initiative360 nach freiem Ermessen und bei Bedarf nach einem persönlichen Gespräch eines Beauftragten der BUSCHE-Geschäftsführung mit dem Antragsteller. In diesem Gespräch überzeugt sich BUSCHE davon, dass der Antragsteller hinreichende Gewähr dafür leistet, dass er die Ziele der initiative360 sowie die Werte des Kodex teilt.

d. BUSCHE teilt der antragstellenden Person die Annahme oder Ablehnung des Mitgliedsantrags schriftlich mit.

3. Nutzungsrechte an Videoaufzeichnungen und sonstigen Beiträgen; Weitergabeverbot

a. Im initiative360-Netzwerk werden u.a. digitale Inhalte unter teilweiser Mitwirkung von initiative360-Mitgliedern erstellt. Diese sind insbesondere Online-Veranstaltungen (u.a. Videokonferenzen mit Experten und initiative360-Mitgliedern und Live-Webinare), die von BUSCHE redaktionell begleitet, als Videodatei aufgezeichnet und gegebenenfalls den initiative360-Mitgliedern zum Abruf in der Mediathek unter initiative360.de zur Verfügung gestellt werden. Die teilnehmenden initiative360-Mitglieder erhalten vor jeder Videoaufzeichnung eine Information über die Speicherung der Aufnahme.

b. Die initiative360-Mitglieder sind nicht berechtigt, die innerhalb des initiative360-Netzwerkes zur Verfügung stehenden Inhalte (insbesondere Videoaufzeichnungen, Schulungsmaterialien, Diskussionsbeiträge) an Dritte weiterzugeben, sie Dritten oder der Öffentlichkeit außerhalb des initiative360-Netzwerks zugänglich zu machen, sie zu kopieren oder sie anderweitig als innerhalb des initiative360-Netzwerkes zu nutzen.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

a. Der jährliche Mitgliedsbeitrag

I. beträgt für Hotels € 450 pro Jahr und je Betrieb

II. beträgt für Restaurants € 450 pro Jahr und je Betrieb

III. beträgt bei sonstigen Unternehmen (z.B. Zulieferbetriebe des Gastgewerbes) € 2.500 pro Jahr und je Betrieb. Nach billigem Ermessen gewährt BUSCHE für Start-ups und Kleinbetriebe einen zeitlich befristeten Nachlass auf vorstehend genannten Mitgliedsbeitrag.

b. Die Kosten für die Einstufung eines Betriebs (gemäß Ziffer 1.c.VI) zusätzlich zu dem jährlichen Mitgliedsbeitrag

I. betragen für Hotels € 290 pro Jahr und je Betrieb

II. betragen für Restaurants € 190 pro Jahr und je Betrieb

III. betragen für sonstige Unternehmen (z.B. Zulieferbetriebe des Gastgewerbes) € 850 pro Jahr und je Betrieb

c. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den unter a. und b. genannten Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

d. Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils für zwölf Monate im Voraus bzw. die Kosten für die Einstufung sind jeweils vor Einstufung im Voraus vom initiative360-Mitglied an BUSCHE zu zahlen und innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungszugang ohne Abzug fällig. 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ist das initiative360-Mitglied gem. § 286 Abs. 3 BGB in Verzug.

e. Sämtliche Zahlungen sind ausschließlich in EURO auf das auf der Rechnung angegebene Konto von BUSCHE zu leisten. Die Vertreterinnen und Vertreter von BUSCHE haben keine Inkassovollmacht.

f. Aufrechnungsrechte stehen dem initiative360-Mitglied nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von BUSCHE anerkannt worden sind. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem initiative360-Mitglied ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu.

g. BUSCHE behält sich das Recht vor, die Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Preissteigerungen eintreten. Diese werden auf Verlangen nachgewiesen.

5. Laufzeit, Verlängerung und Kündigung

a. Die initiative360-Mitgliedschaft beginnt zum auf den Zugang der Annahmebestätigung durch BUSCHE beim Mitglied folgenden Monatsersten und wird für zwölf Monate geschlossen.

b. Die initiative360-Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um jeweils weitere zwölf Monate, wenn sie vom initiative360-Mitglied nicht mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Laufzeitende gegenüber BUSCHE gekündigt wird.

c. Im Falle der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund findet eine Rückerstattung vorausbezahlter Mitgliedsbeiträge nur statt, wenn die jeweilige Gegenpartei die zur Kündigung berechtigenden Umstände nachweislich nicht zu vertreten hat.

d. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

6. Haftungsbeschränkung

BUSCHE haftet für Schäden, die durch BUSCHE, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die gesetzliche Haftung für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und bei Fehlen einer Beschaffenheit, für die BUSCHE eine Garantie übernommen hat und die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten bleiben unberührt. Wesentliche Vertragspflichten sind abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung ein Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten ist auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens begrenzt.

7. Datenverarbeitung und Datenschutz

Sämtliche vom initiative360-Mitglied übermittelten personenbezogenen Daten werden unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) erhoben, verarbeitet und genutzt. Personenbezogene Daten, insbesondere Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankdaten etc., werden von BUSCHE in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Abänderung des Vertragsverhältnisses jeweils erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. BUSCHE ist berechtigt, personenbezogene Daten an von ihr mit der Durchführung der initiative360-Mitgliedschaft beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies nötig ist, damit der geschlossene Vertrag erfüllt werden kann. Im Übrigen wird auf die unter https://initiative360.de/datenschutzerklaerung/ abrufbare Datenschutzerklärung von BUSCHE verwiesen.

8. Schlussbestimmungen

a. Ist das initiative360-Mitglied Kaufmann im Sinne des HGB, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis am Sitz von BUSCHE. Bei grenzüberschreitenden Verträgen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ebenfalls der Sitz von BUSCHE vereinbart.

b. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Vorschriften des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).

c. Alle Vereinbarungen, die zwischen BUSCHE und dem Mitglied zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Nebenabreden sind nicht getroffen.

d. Sollte eine dieser oder eine im Rahmen sonstiger Vereinbarungen getroffene Bestimmung unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen und Bestimmungen nicht berührt.

Stand: 01.02.2023

Im Sinne einer besseren Lesbarkeit der Texte wurde von BUSCHE entweder die männliche oder weibliche Form von personenbezogenen Hauptwörtern gewählt. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter (m/w/d).

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